Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Verordnung: Nach dem Ausschreiben vom 24. Dezember 1875 und den Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz vom 5. Juni 1869 wird hier klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Portofreiheit zu erreichen ist
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Verordnung: Nach dem Ausschreiben vom 24. Dezember 1875 und den Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz vom 5. Juni 1869 wird hier klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Portofreiheit zu erreichen ist
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.1 Postwesen
Darmstadt, 1888 Februar 16
Sachakte
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.