Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Sigmaringen verkaufen an Hans Adam Alson, ihren Mitbürger, fürstlich Hofbeck, für 105 Gulden in Münz Landeswährung Hauptgut, deren Empfang die Aussteller bestätigen, 5 Gulden 15 Kreuzer jährlichen Zinses, zahlbar an Lichtmeß, 8 Tage vorher oder nachher aus 3/4 Wiesen auf Cappellerswiesen, die Wächterswiese genannt (Anlieger: Wiese des Gotteshauses Gorheim und der Totengräber; Gotteshaus Inzigkofen; Gorheimer Bach) und aus 1/2 Mannsmahd Wiesen auf Brenzkofen (Anlieger: Wiese der Kaplanei U. L. Fr.; Wiese der Frühmesse; Wiese des Georg Vogel). Beide Stücke sind nur mit gewöhnlicher Steuer und Dienst belastet. Aus dem halben Mannsmahd Wiesen gehen dem heiligen Johannes, Patron zu Sigmaringen, jährlich 40 Kreuzer, deren Zahlung die Aussteller von dem Käufer übernehmen. Der Zins kann bei vierteljährlicher Kündigung zu 2 Terminen innerhalb eines Jahres abgelöst werden. Die Aussteller gestatten auch dem Käufer, anstatt des jährlichen Zinses das Unterpfand der 5 Viertel Wiesen zu nutzen
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Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Sigmaringen verkaufen an Hans Adam Alson, ihren Mitbürger, fürstlich Hofbeck, für 105 Gulden in Münz Landeswährung Hauptgut, deren Empfang die Aussteller bestätigen, 5 Gulden 15 Kreuzer jährlichen Zinses, zahlbar an Lichtmeß, 8 Tage vorher oder nachher aus 3/4 Wiesen auf Cappellerswiesen, die Wächterswiese genannt (Anlieger: Wiese des Gotteshauses Gorheim und der Totengräber; Gotteshaus Inzigkofen; Gorheimer Bach) und aus 1/2 Mannsmahd Wiesen auf Brenzkofen (Anlieger: Wiese der Kaplanei U. L. Fr.; Wiese der Frühmesse; Wiese des Georg Vogel). Beide Stücke sind nur mit gewöhnlicher Steuer und Dienst belastet. Aus dem halben Mannsmahd Wiesen gehen dem heiligen Johannes, Patron zu Sigmaringen, jährlich 40 Kreuzer, deren Zahlung die Aussteller von dem Käufer übernehmen. Der Zins kann bei vierteljährlicher Kündigung zu 2 Terminen innerhalb eines Jahres abgelöst werden. Die Aussteller gestatten auch dem Käufer, anstatt des jährlichen Zinses das Unterpfand der 5 Viertel Wiesen zu nutzen
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 80 T 2 Nr. 218
Repert. XVI, Bp Nr. 23 V, Kasten B, Fach 34
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 80 T 2 Grafschaft Sigmaringen: Urkunden
Grafschaft Sigmaringen: Urkunden >> 1. Urkunden
1677 Januar 20
Urkunden
Ausstellungsort: Sigmaringen
Siegler: Siegelankündigung der Stadt Sigmaringen
Überlieferungsart: Abschrift
Siegelbeschreibung: Stadtsekretsiegel
Vermerke: Abschrift [17. Jh.], 2 Blatt||Dorsualvermerk: Scat. BB, Fasciculus XXXIII a
Siegler: Siegelankündigung der Stadt Sigmaringen
Überlieferungsart: Abschrift
Siegelbeschreibung: Stadtsekretsiegel
Vermerke: Abschrift [17. Jh.], 2 Blatt||Dorsualvermerk: Scat. BB, Fasciculus XXXIII a
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:45 MESZ
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