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Verordnung: Kinder von Untertanen, die geheiratet haben und bei den Eltern oder Schwiegereltern wohnen, sollen das erste Ehejahr durch ein Befreiungsdekret von allen Lasten befreit sein. Auch sollen Untertanen, die zuziehen und Grundstücke bebauen, mehrjährige Freiheiten genießen, müssen sich aber verpflichten, nach den abgelaufenen Jahren der Freiheit nicht den Ort zu verlassen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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