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Verordnung: Ab 1. April 1844 soll das Chausseegeld auf der Straße von Dieburg über [Groß-]Umstadt nach Höchst erhoben werden
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.2 Straßenverkehr, Chausseegeld
Darmstadt, 1844 Februar 5
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Dieburg
Vermerke: Deskriptoren: Groß-Umstadt
Vermerke: Deskriptoren: Höchst im Odenwald
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