Auf Ersuchen von Klaus Schrem und Leonhard Haid(en), beide von Jungingen und Pfleger der dort wohnhaften Witwe Katharina Weber, schätzen Christoph Schad, Vogt zu Albeck, und die Richter des dortigen Gerichts den Wert des zur Besicherung eines Darlehens des Ulmer Almosenkastens von 150 fl vorgesehenen, nach Anstößern näher bezeichneten Weberschen Hauses, Stadels und Gartens und veranschlagen denselben unter Berücksichtigung der auf der Liegenschaft ruhenden Lasten auf 600 fl.
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Auf Ersuchen von Klaus Schrem und Leonhard Haid(en), beide von Jungingen und Pfleger der dort wohnhaften Witwe Katharina Weber, schätzen Christoph Schad, Vogt zu Albeck, und die Richter des dortigen Gerichts den Wert des zur Besicherung eines Darlehens des Ulmer Almosenkastens von 150 fl vorgesehenen, nach Anstößern näher bezeichneten Weberschen Hauses, Stadels und Gartens und veranschlagen denselben unter Berücksichtigung der auf der Liegenschaft ruhenden Lasten auf 600 fl.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {B 530 S U 402}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 530 S Wengen, reguliertes Augustinerchorherrenstift
Wengen, reguliertes Augustinerchorherrenstift >> Urkunden >> 17. Jh. >> Klaus Schrem und Leonhard Haid(en), beide von Jungingen und Pfleger der verwitweten Katharina Weber von dort, verkaufen namens ihrer "Pflegfraw"um 150 fl rh den Ratsherren Junker Sigmund Krafft und Hans Fingerlin sowie Hans Hafner, alle vom Rat der Stadt Ulm verordnete Pfleger des dortigen Almosenkastens, 7 1/2 fl rh jährlichen Zinses, zahlbar jeweils auf Galli (16. Oktober). Zur Sicherheit werden den Darlehensgebern an der nach Anstößern näher bezeichneten Weberschen Behausung, bestehend aus Haus, Stadel, Garten und weiterem Zubehör umfangreiche Pfandrechte eingeräumt. Gen. Liegenschaft ist frei eigen, jedoch mit jährlichen Zinsen und Gülten von 4 sh h und 2 Hühnern an das Ulmer Wengenstift belastet, außerdem ist sie der Reichsstadt Ulm steuerpflichtig und deren Niederer und Hoher Obrigkeit unterworfen. Die Weberschen Pfleger quittieren den Erhalt der Darlehenssumme, versprechen auch namens ihrer Schutzbefohlenen und möglichen Amtsnachfolger stets pünktliche und vollständige Verzinsung und räumen dem Almosenkasten für den Fall der Nichterfüllung umfassende Zugriffsrechte auf das Unterpfand ein.
1613 Oktober 5
Urkunden
Siegler: Vogt und Gericht zu Albeck
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel unterhalb des Textes aufgedrückt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel unterhalb des Textes aufgedrückt
Klaus Schrem und Leonhard Haid(en), beide von Jungingen und Pfleger der verwitweten Katharina Weber von dort, verkaufen namens ihrer "Pflegfraw"um 150 fl rh den Ratsherren Junker Sigmund Krafft und Hans Fingerlin sowie Hans Hafner, alle vom Rat der Stadt Ulm verordnete Pfleger des dortigen Almosenkastens, 7 1/2 fl rh jährlichen Zinses, zahlbar jeweils auf Galli (16. Oktober). Zur Sicherheit werden den Darlehensgebern an der nach Anstößern näher bezeichneten Weberschen Behausung, bestehend aus Haus, Stadel, Garten und weiterem Zubehör umfangreiche Pfandrechte eingeräumt. Gen. Liegenschaft ist frei eigen, jedoch mit jährlichen Zinsen und Gülten von 4 sh h und 2 Hühnern an das Ulmer Wengenstift belastet, außerdem ist sie der Reichsstadt Ulm steuerpflichtig und deren Niederer und Hoher Obrigkeit unterworfen. Die Weberschen Pfleger quittieren den Erhalt der Darlehenssumme, versprechen auch namens ihrer Schutzbefohlenen und möglichen Amtsnachfolger stets pünktliche und vollständige Verzinsung und räumen dem Almosenkasten für den Fall der Nichterfüllung umfassende Zugriffsrechte auf das Unterpfand ein.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:32 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Tektonik)
- Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien (Tektonik)
- Wengen, reguliertes Augustinerchorherrenstift (Bestand)
- Urkunden (Gliederung)
- 17. Jh. (Gliederung)
- Klaus Schrem und Leonhard Haid(en), beide von Jungingen und Pfleger der verwitweten Katharina Weber von dort, verkaufen namens ihrer "Pflegfraw"um 150 fl rh den Ratsherren Junker Sigmund Krafft und Hans Fingerlin sowie Hans Hafner, alle vom Rat der Stadt Ulm verordnete Pfleger des dortigen Almosenkastens, 7 1/2 fl rh jährlichen Zinses, zahlbar jeweils auf Galli (16. Oktober). Zur Sicherheit werden den Darlehensgebern an der nach Anstößern näher bezeichneten Weberschen Behausung, bestehend aus Haus, Stadel, Garten und weiterem Zubehör umfangreiche Pfandrechte eingeräumt. Gen. Liegenschaft ist frei eigen, jedoch mit jährlichen Zinsen und Gülten von 4 sh h und 2 Hühnern an das Ulmer Wengenstift belastet, außerdem ist sie der Reichsstadt Ulm steuerpflichtig und deren Niederer und Hoher Obrigkeit unterworfen. Die Weberschen Pfleger quittieren den Erhalt der Darlehenssumme, versprechen auch namens ihrer Schutzbefohlenen und möglichen Amtsnachfolger stets pünktliche und vollständige Verzinsung und räumen dem Almosenkasten für den Fall der Nichterfüllung umfassende Zugriffsrechte auf das Unterpfand ein. (Archivale)