Zentralspruch- und -berufungskammer Württemberg-Baden: Verfahrenseinstellungsbescheinigungen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 905/6 I
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden seit um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium für politische Befreiung >> Zentralspruch- und -berufungskammer Württemberg-Baden und Vorgängerbehörden
1950-1953
Inhalt und Bewertung
Nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 1078 zum Abschluß der politischen Befreiung vom 3. April 1950 hatte jeder Betroffene über die Einstellung des Verfahrens eine Bescheinigung zu erhalten. Die Durchschläge dieser ab Mai 1950 verschickten Bescheinigungen auf Vordrucken im DinA6-Format, die Datum, Unterschrift des zuständigen Öffentlichen Klägers und einen Abdruck von dessen Dienstsiegel tragen, bilden den vorliegenden Bestand EL 905/6 I.
Die durchgehend alphabetisch nach Betroffenen geordneten Bescheinigungsdurchschläge enthalten als Absenderangaben 1) die Zentralspruchkammer Nord-Württemberg (ab Mai 1950), 2) die Zentralspruchkammer Nordwürttemberg und Nordbaden (ab April 1951), 3) die Zentralspruchkammer Nord-Baden (ab Mai 1950), 4) die Zentralspruchkammer Nord-Württemberg - Außenkammer Karlsruhe (ab März 1951) und schließlich 5) die Zentralspruchkammer Württemberg-Baden (ab Sept. 1952).
Neben Name und Adresse des jeweiligen Betroffenen sind auch dessen Geburtsdatum sowie das oder die Aktenzeichen angegeben, unter welchen die ihn betreffenden Spruchkammerverfahrensunterlagen zuletzt geführt wurden.
Nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 1078 zum Abschluß der politischen Befreiung vom 3. April 1950 hatte jeder Betroffene über die Einstellung des Verfahrens eine Bescheinigung zu erhalten. Die Durchschläge dieser ab Mai 1950 verschickten Bescheinigungen auf Vordrucken im DinA6-Format, die Datum, Unterschrift des zuständigen Öffentlichen Klägers und einen Abdruck von dessen Dienstsiegel tragen, bilden den vorliegenden Bestand EL 905/6 I.
Die durchgehend alphabetisch nach Betroffenen geordneten Bescheinigungsdurchschläge enthalten als Absenderangaben 1) die Zentralspruchkammer Nord-Württemberg (ab Mai 1950), 2) die Zentralspruchkammer Nordwürttemberg und Nordbaden (ab April 1951), 3) die Zentralspruchkammer Nord-Baden (ab Mai 1950), 4) die Zentralspruchkammer Nord-Württemberg - Außenkammer Karlsruhe (ab März 1951) und schließlich 5) die Zentralspruchkammer Württemberg-Baden (ab Sept. 1952).
Neben Name und Adresse des jeweiligen Betroffenen sind auch dessen Geburtsdatum sowie das oder die Aktenzeichen angegeben, unter welchen die ihn betreffenden Spruchkammerverfahrensunterlagen zuletzt geführt wurden.
8487 Karteikarten (1,2 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ
Hierarchie
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- Geschäftsbereich Ministerium für politische Befreiung (Tektonik)
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