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Dienstanweisung betreffend den § 61 Nr. 9 des Strafgesetzbuchs, hier dessen Verhältnis zu Artikel 11 des Hessischen Feldstrafgesetzes und zu dem Gesetz vom 31. August 1874 betreffend Ergänzung des Gesetzes vom 10. Oktober 1871
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Dienstanweisung betreffend den § 61 Nr. 9 des Strafgesetzbuchs, hier dessen Verhältnis zu Artikel 11 des Hessischen Feldstrafgesetzes und zu dem Gesetz vom 31. August 1874 betreffend Ergänzung des Gesetzes vom 10. Oktober 1871
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> U Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei >> U.3 Forst- und Jagdvergehen, Forstgericht
Darmstadt, 1886 Mai 25
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