Hartmann Ulner v. Dieburg schreibt dem Grafen Johann v. Katzenelnbogen, dass er und sein Mainzer Herr ihn schon wiederholt gebeten hätten, ihm (Ha...
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1435 Dezember 11
Ausfertigung (mit Unterschrift, Außenadresse und Briefsg.-verschluss) Staatsarchiv Darmstadt, Grafschaft K., Landessachen; gleichzeitige Kopie Staatsarchiv Darmstadt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1435 uff sondag nach unser frauwen dag concepcionis
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hartmann Ulner v. Dieburg schreibt dem Grafen Johann v. Katzenelnbogen, dass er und sein Mainzer Herr ihn schon wiederholt gebeten hätten, ihm (Hartmann) die ihm zustehenden 300 Gulden zu zahlen. Daraufhin habe er (Johann) dem Mainzer Erzbischof mit Schreiben vom 12. September (mandag nach nativitatis Marie virginis) geantwortet er (Hartmann) habe die rechtlichen Bedingungen des Spruches des Isenburgers nicht erfüllt, was er sich durch den Isenburger erläutern lassen möge (Es muss also auch ein mit Nr. 3728 gleichlautendes Schreiben Graf Johanns an Erzbischof Dietrich vorgelegen haben). Daraufhin erkläre er (Hartmann), dass er, wie schon wiederholt angeboten, auch jetzt noch mit einer Klärung der Frage durch den Isenburger einverstanden sei, dass dieser aber die Sache nicht übernehmen wolle. Er bitte ihn (den Grafen) daher um Austrag dieses Falles vor dem Mainzer Erzbischof, wo sich dann finden werde, wer die Bedingungen des Isenburger Spruches erfüllt habe und wer nicht. Wenn er (Graf Johann) in seinem Schreiben an den Mainzer Herrn ihn (Hartmann) wegen Erzhausen abermals an das Märkerding zu Gerau verwiesen habe (vegl. Nr. 3727), so wisse er (Graf Johann) wohl, dass er (Hartmann) mit seinen Freunden schon zu Zeiten des verstorbenen Erzbischof Konrad von Mainz wiederholt dortselbst erschienen sei. Als jetzt aber die Beauftragten des Mainzer Herrn und des Junkers von Sayn um ein Märkerding gemäß altem Herkommen gebeten hätten, mit dem er sich wohl zufrieden gegeben hätte, sei ihnen das abgeschlagen worden (vgl. Nr. 3684). Er bitte ihn (den Grafen) aber erneut, ihn bei seinen alten und lange hergebrachten Rechten zu belassen. Wolle er das nicht, so ersuche er um Austrag vor dem Mainzer Herrn oder dessen Rat (odir vor sinem erbarn raide), denn da dort das Eigentum (an Erzhausen) hingehöre, erfolge dort gerechterweise auch die Klärung des Falles am besten. Schlage er (Graf Johann) das ab, erweise er sich ihm als ungnädiger Herr, so dass er gezwungen sei, dieses Verhalten allen seinen Herren und Freunden bekannt zu machen und sich nach deren Ratschlag zu verhalten, womit er nicht wider die Gelübde gehandelt haben möchte, die er ihm (den Grafen) geleistet habe
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3738
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hartmann Ulner v. Dieburg schreibt dem Grafen Johann v. Katzenelnbogen, dass er und sein Mainzer Herr ihn schon wiederholt gebeten hätten, ihm (Hartmann) die ihm zustehenden 300 Gulden zu zahlen. Daraufhin habe er (Johann) dem Mainzer Erzbischof mit Schreiben vom 12. September (mandag nach nativitatis Marie virginis) geantwortet er (Hartmann) habe die rechtlichen Bedingungen des Spruches des Isenburgers nicht erfüllt, was er sich durch den Isenburger erläutern lassen möge (Es muss also auch ein mit Nr. 3728 gleichlautendes Schreiben Graf Johanns an Erzbischof Dietrich vorgelegen haben). Daraufhin erkläre er (Hartmann), dass er, wie schon wiederholt angeboten, auch jetzt noch mit einer Klärung der Frage durch den Isenburger einverstanden sei, dass dieser aber die Sache nicht übernehmen wolle. Er bitte ihn (den Grafen) daher um Austrag dieses Falles vor dem Mainzer Erzbischof, wo sich dann finden werde, wer die Bedingungen des Isenburger Spruches erfüllt habe und wer nicht. Wenn er (Graf Johann) in seinem Schreiben an den Mainzer Herrn ihn (Hartmann) wegen Erzhausen abermals an das Märkerding zu Gerau verwiesen habe (vegl. Nr. 3727), so wisse er (Graf Johann) wohl, dass er (Hartmann) mit seinen Freunden schon zu Zeiten des verstorbenen Erzbischof Konrad von Mainz wiederholt dortselbst erschienen sei. Als jetzt aber die Beauftragten des Mainzer Herrn und des Junkers von Sayn um ein Märkerding gemäß altem Herkommen gebeten hätten, mit dem er sich wohl zufrieden gegeben hätte, sei ihnen das abgeschlagen worden (vgl. Nr. 3684). Er bitte ihn (den Grafen) aber erneut, ihn bei seinen alten und lange hergebrachten Rechten zu belassen. Wolle er das nicht, so ersuche er um Austrag vor dem Mainzer Herrn oder dessen Rat (odir vor sinem erbarn raide), denn da dort das Eigentum (an Erzhausen) hingehöre, erfolge dort gerechterweise auch die Klärung des Falles am besten. Schlage er (Graf Johann) das ab, erweise er sich ihm als ungnädiger Herr, so dass er gezwungen sei, dieses Verhalten allen seinen Herren und Freunden bekannt zu machen und sich nach deren Ratschlag zu verhalten, womit er nicht wider die Gelübde gehandelt haben möchte, die er ihm (den Grafen) geleistet habe
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3738
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ