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Mahnung: Der mit Verordnung vom 23. Februar 1811 angeforderte Bericht wegen Verkauf des evangelisch-reformierten Gemeindehauses zu Ortenberg muss innerhalb von acht Tagen hier erstattet sein (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
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Mahnung: Der mit Verordnung vom 23. Februar 1811 angeforderte Bericht wegen Verkauf des evangelisch-reformierten Gemeindehauses zu Ortenberg muss innerhalb von acht Tagen hier erstattet sein (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> K Kirchen- und Religionsangelegenheiten >> K.6 Kirchliches Bauwesen, Gebäude und Einrichtungen
Gießen, 1811 März 14
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Ortenberg
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