Amtsgericht Baden-Baden (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 250
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Justiz >> Amtsgerichte, Notariate (mit Amtsrevisoraten) >> Baden-Baden
1849-1951
Inhalt und Bewertung
v. a. Strafprozessakten (u.a. Anschlag auf König Wilhelm I. von Preußen 1861 in Baden-Baden), Todeserklärungen (Erster und Zweiter Weltkrieg), Entmündigungen, Zivilprozesse
Behördengeschichte: Durch das Erste Organisationsedikt vom 4. Februar 1803 wurde in Baden eine dreistufige Gerichtsorganisation begründet mit dem Oberhofgericht (seit 1879 Oberlandesgericht) an der Spitze, den Hof- bzw. Kreisgerichten (seit 1879 Landgerichte) als mittlerer Instanz und den Ämtern (ab 1809 Bezirksämter bzw. standesherrliche Ämter) als unterer Instanz. Auf der untersten Stufe waren also Gerichtsbarkeit und Verwaltung nicht getrennt, bis durch die "Verordnung über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in unterer Instanz" vom 18. Juli 1857 mit Wirkung zum 1. September 1857 selbstständige Amtsgerichte errichtet wurden. Ihnen oblagen Aufgaben der streitigen bürgerlichen Gerichtsbarkeit bis zu einem Streitwert von 200 Gulden, der Strafgerichtsbarkeit für bestimmte Vergehen bis zu einer Strafhöhe von 8 Wochen Freiheitsstrafe bzw. 300 Gulden Geldstrafe sowie der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Auf dem letztgenannten Gebiet waren die Amtsgerichte nicht unmittelbare Kompetenz-Nachfolger der Bezirksämter, sondern der Amtsrevisorate, die im Jahr 1809 für jedes Bezirks- bzw. Stadtamt für Aufgaben des Rechnungswesens und der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingesetzt worden waren. Die Amtsrevisoren wurden 1857 den neugebildeten Amtsgerichten zugeordnet, 1864 wurden sie ihnen als Gerichtsnotare unterstellt. Nach der Gründung des Deutschen Reichs 1871 wurden im Zuge der Vereinheitlichung der Justiz im Jahr 1879 die Gerichtsnotare ausgegliedert und es entstanden eigenständige staatliche Notariate. Die Stadt Baden-Baden, namengebende Residenz der badischen Markgrafen, war stets Sitz eines Amtes und damit eines Gerichts der Unterstufe und blieb es auch nach Auflösung des Bezirksamts Baden-Baden 1924. Heute ist das Amtsgericht Baden-Baden, abgesehen von einzelnen Sonderaufgaben, örtlich für den Stadtbezirk Baden-Baden zuständig.
Bestandsgeschichte: Die Unterlagen des vorliegenden Bestandes kamen in mehreren, jeweils relativ kleinen Ablieferungen - soweit feststellbar - seit 1893 ins Generallandesarchiv Karlsruhe, zuletzt im Jahr 2003. Alle Aktenabgaben seit 1969 wurden nicht direkt ins Generallandesarchiv übernommen, sondern wurden über das Staatsarchiv Freiburg eingeliefert. Die Zugänge seit 1978 wurden nicht mehr in den Grundbestand 250 integriert, sondern blieben als eigene Zugangsbestände bestehen. Der Bestand 250 war bis 2020 durch eine Zettelkartei erschlossen. Im Jahr 2020 wurde die Kartei durch Frau Sandra Schleinitz konvertiert. Die Redaktionsarbeiten lagen beim Unterzeichneten. Im Zuge der Findmittelkonversion wurden alle jüngeren Aktenzugänge ab 1978 in den Grundbestand 250 integriert. Der Bestand 250 enthält nur eine einzige Akte aus der Zeit vor 1857, die im Bestand belassen wurde (Bestellnummer 1). Karlsruhe, im April 2020 Dr. Martin Stingl
Literaturhinweise: Haehling von Lanzenauer, Reiner: Das Landgericht Baden-Baden. In: Münchbach, Werner (Hrsg.): Festschrift 200 Jahre Badisches Oberhofgericht - Oberlandesgericht Karlsruhe. Heidelberg 2003, S. 309-315. Stiefel, Karl: Baden 1648-1952, Band 2, Karlsruhe 1977, S. 890-898.
v. a. Strafprozessakten (u.a. Anschlag auf König Wilhelm I. von Preußen 1861 in Baden-Baden), Todeserklärungen (Erster und Zweiter Weltkrieg), Entmündigungen, Zivilprozesse
Behördengeschichte: Durch das Erste Organisationsedikt vom 4. Februar 1803 wurde in Baden eine dreistufige Gerichtsorganisation begründet mit dem Oberhofgericht (seit 1879 Oberlandesgericht) an der Spitze, den Hof- bzw. Kreisgerichten (seit 1879 Landgerichte) als mittlerer Instanz und den Ämtern (ab 1809 Bezirksämter bzw. standesherrliche Ämter) als unterer Instanz. Auf der untersten Stufe waren also Gerichtsbarkeit und Verwaltung nicht getrennt, bis durch die "Verordnung über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in unterer Instanz" vom 18. Juli 1857 mit Wirkung zum 1. September 1857 selbstständige Amtsgerichte errichtet wurden. Ihnen oblagen Aufgaben der streitigen bürgerlichen Gerichtsbarkeit bis zu einem Streitwert von 200 Gulden, der Strafgerichtsbarkeit für bestimmte Vergehen bis zu einer Strafhöhe von 8 Wochen Freiheitsstrafe bzw. 300 Gulden Geldstrafe sowie der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Auf dem letztgenannten Gebiet waren die Amtsgerichte nicht unmittelbare Kompetenz-Nachfolger der Bezirksämter, sondern der Amtsrevisorate, die im Jahr 1809 für jedes Bezirks- bzw. Stadtamt für Aufgaben des Rechnungswesens und der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingesetzt worden waren. Die Amtsrevisoren wurden 1857 den neugebildeten Amtsgerichten zugeordnet, 1864 wurden sie ihnen als Gerichtsnotare unterstellt. Nach der Gründung des Deutschen Reichs 1871 wurden im Zuge der Vereinheitlichung der Justiz im Jahr 1879 die Gerichtsnotare ausgegliedert und es entstanden eigenständige staatliche Notariate. Die Stadt Baden-Baden, namengebende Residenz der badischen Markgrafen, war stets Sitz eines Amtes und damit eines Gerichts der Unterstufe und blieb es auch nach Auflösung des Bezirksamts Baden-Baden 1924. Heute ist das Amtsgericht Baden-Baden, abgesehen von einzelnen Sonderaufgaben, örtlich für den Stadtbezirk Baden-Baden zuständig.
Bestandsgeschichte: Die Unterlagen des vorliegenden Bestandes kamen in mehreren, jeweils relativ kleinen Ablieferungen - soweit feststellbar - seit 1893 ins Generallandesarchiv Karlsruhe, zuletzt im Jahr 2003. Alle Aktenabgaben seit 1969 wurden nicht direkt ins Generallandesarchiv übernommen, sondern wurden über das Staatsarchiv Freiburg eingeliefert. Die Zugänge seit 1978 wurden nicht mehr in den Grundbestand 250 integriert, sondern blieben als eigene Zugangsbestände bestehen. Der Bestand 250 war bis 2020 durch eine Zettelkartei erschlossen. Im Jahr 2020 wurde die Kartei durch Frau Sandra Schleinitz konvertiert. Die Redaktionsarbeiten lagen beim Unterzeichneten. Im Zuge der Findmittelkonversion wurden alle jüngeren Aktenzugänge ab 1978 in den Grundbestand 250 integriert. Der Bestand 250 enthält nur eine einzige Akte aus der Zeit vor 1857, die im Bestand belassen wurde (Bestellnummer 1). Karlsruhe, im April 2020 Dr. Martin Stingl
Literaturhinweise: Haehling von Lanzenauer, Reiner: Das Landgericht Baden-Baden. In: Münchbach, Werner (Hrsg.): Festschrift 200 Jahre Badisches Oberhofgericht - Oberlandesgericht Karlsruhe. Heidelberg 2003, S. 309-315. Stiefel, Karl: Baden 1648-1952, Band 2, Karlsruhe 1977, S. 890-898.
273 Archivalieneinheiten (Nr. 1-276)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
03.04.2025, 11:03 AM CEST
Hierarchy
Hierarchy detail view
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)
- Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) (Archival tectonics)
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- Amtsgerichte, Notariate (mit Amtsrevisoraten) (Archival tectonics)
- Baden-Baden (Archival tectonics)
- Amtsgericht Baden-Baden (Archival holding)