Dietrich Graf zu Sayn bekennt, dem ehrbaren Meister Heinrich Vaßbender, Schultheißen zu Güls, 200 gute schwere oberländische Rheinische Gulden für geborgte Wein zu schulden, zahlbar auf St. Martinstag im Winter oder einen Monat später, und setzt ihm die Nebengenannten neun Personen zu Bürgen, welche sich im Nichtzahlungsfalle zur Leistung in einer Herberge zu Vallendar verpflichten.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner