Es wird bekundet: Das fürstlich-hohenzollerische Haus zu Sigmaringen hat am 9. Oktober 1783 1.-3. auf einer öffentlichen Versteigerung die genannten Gebäude, Höfe und Fruchtgülten des aufgehobenen Nonnenklosters Gorheim für zusammen 13.267 Gulden 30 Kreuzer Landeswährung (jeden Gulden zu 15 Batzen gerechnet) gesteigert. Genannte Namen: Matthäus Fauler, Besitzer eines Erblehenhofes zu Harthausen; Balthas Gauggel und Klaus Abbt zu Benzingen.) 4. Gleich zu zahlen sind 3.000 Gulden, 1785 1.847 Gulden 30 Kreuzer und dann jährlich 1.000 Gulden mit 4 % Zinsen 5. Die Schwestern dürfen, solange das Institut besteht, unentgeltlich im Waschhaus waschen lassen 6. Das Haus Hohenzollern übernimmt alle auf den gekauften Realitäten haftenden Beschwerden, besonders die Steuern, Wasserzinsen und Fronen, ausgenommen die dem Religionsfundus anheimfallenden Stiftungen 7. Dem Klosterinstitut wird ein Garten gegen jährlichen Zins überlassen 8. Die Gesellschaftsjungfrauen erhalten täglich Milch, das Maß um 3 Kreuzer 9. Bis zur völligen Entrichtung des Kaufschillings behält sich der Klosterfundus das dominium vor 10. Der Religionsfundus verspricht, die die verkauften Realitäten betreffenden Akten auszuhändigen Der Kauf ist am 17. Februar 1784 bestätigt wordem. Die Königlich Kaiserliche Regierungskammer zu Freiburg hat am 11. März dem Oberamt Nellenburg die weitere Ausführung übertragen, das 2 gleichlautende Kaufinstrumente verfaßt hat