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I. Folgende Ansprüche erhebt Hartmann Ulner v. Dieburg gegenüber Graf Johann v. Katzenelnbogen, wegen der Schäden, die sein verstorbener Vater als...
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1431 Dezember 23
I, II, III glz. Kopie Staatsarchiv Darmstadt, Grafschaft K., Landessachen (Streitigkeiten mit den Ulnern v. Dieburg). I ist auch in einer glz. K. des Schiedsspruches Diethers v. Isenburg von 1434 Februar 14 (Nr. 3649) Staatsarchiv Darmstadt überliefert, jedoch stark moderbeschädigt. Von II liegt eine zweite (die originale ?) Ausfertigung Staatsarchiv Darmstadt vor
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1431 uf sontag vor dem heiligen Ciste tage
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: I. Folgende Ansprüche erhebt Hartmann Ulner v. Dieburg gegenüber Graf Johann v. Katzenelnbogen, wegen der Schäden, die sein verstorbener Vater als Amtmann des verstorbenen Grafen Eberhard v. Katzenelnbogen erlitten hat: Als Anselm Ulner Amtmann Graf Eberhards in der Obergrafschaft (oben in dem lande obwendig Moyns) war, hat er folgende Hengste und Pferde verloren: Ein schwarzer Hengst im Werte von 6O Gulden und ein graues Pferd, welches biß (das beyß), im Werte von 30 Gulden gingen auf der Braunshardt verloren; eine grauen Hengst im Werte von 50 Gulden erbeutete er, als man die aus den Buchen (die Büchener) vor Salmünster niederwarf, und einen roten Hengst, der Kalb hieß, kaufte er für 100 Gulden 1 Turnosen; die kamen beide auf den Hof Gerau. Ein schwarzes Pferd im Werte von 32 Gulden starb Anselm auf dem Ritt zum Aushandeln (ußtedingen) der Gefangenen, welche auf dem Huwenstein und zu Sommerau lagen. Als Anselm Gefangener des Herrn Anthonius v. Montfort war, verdarb ihm ein Knecht beim Überbringen einer Warnung und Botschaft einen falben Hengst im Werte von 50 Gulden, der gleichfalls auf den Gerauer Hof kam. Als die judenscholt abeginge, erhielt er ein Pferd, das dem Juden Simon gehört hatte; da es während der Amtszeit verloren ging, musste er es nach der Amtszeit auf Drängen Graf Diethers dem Juden bezahlen, wobei er 30 Gulden einbüßte. Anselm erhielt ferner von dem Juden Gottschalk einen Hengst im Namen der Juden, als er nach Böhmen ritt; den nahm ihm der Graf Eberhard ab und gab ihn Henne Wilderich. Anselm musste ihn dem Juden bezahlen, als er ihn in Anwesenheit des Königs von Böhmen in Frankfurt deswegen belangte; der Schaden beträgt 50 Gulden Anselm hat ferner während seiner Amtszeit Ausgaben und Zehrungskosten gehabt welche die Register ausweisen, die Hartmann zur Feststellung bei dem Herrn v. Isenburg hinterlegen will. Da nun Graf Johann Graf Eberhards Lande, Leute und Güter über seine Frau, Graf Eberhards Tochter, geerbt hat, hält Hartmann den Grafen für verpflichtet, den Schadensersatz für die verlorengegangenen Hengste und Pferde wie für die sonstigen Ausgaben zu leisten. Als Anselm Amtmann Graf Eberhards war, wurde Herr Anthonius v. Montfort Feind des Grafen Eberhard, weshalb sich Anselm gegenüber Herrn Anthonius zum Schutze seines Amtes verwahren musste. Anselm geriet in die Gefangenschaft des Herrn Anthonius, der ihn behalten und schatzen wollte und ihn erst nach einer Übereinkunft wieder freigab, von der eine Abschrift beiliegt (fehlt). Diese Gefangenschaft kostete Anselm an Ausgaben, Zehrung und Schaden 400 Gulden, deren Ersatz Hartmann fordert. Wenn Graf Johann dagegen einwenden sollte, dass ihm von dieser Sache nichts bekannt sei, so setzt er dagegen, dass diese Forderung, seitdem Anselm das Amt aufgegeben habe, immer wieder vorgebracht worden ist, wie die beiliegenden Kopien ausweisen (fehlen, wenn nicht auf III zu beziehen, worin die Kopien der dort genannten Urkunde jedoch auch nicht gegeben werden). Als Erbe Graf Eberhards hält Hartmann den Grafen Johann für verpflichtet, diesen geforderten Schadensersatz zu leisten. Als Graf Diether mit Graf Johann v. Nassau verfeindet war (vgl. Nr. 2015.) und die Leute Graf Diethers in dieser Zeit zu Arheilgen lagen, sind sie von dort aus ausgeritten und haben Anselm das Dorf Erzhausen verbrannt und den dortigen Einwohnern durch Brand und Raub Schäden im Werte von 500 Gulden zugefügt. Hierbei waren Emmerich Falbet von Worfelden, Herr Heilmann von Bellerseim, Siebold Schelm und andere beteiligt, die im Solde Graf Diethers zu Arheilgen lagen. Wegen dieser Forderungen erklärt sich Hartmann mit dem zu begnügen, was Diether v. Isenburg, Herr zu Büdingen, und wen er sonst als Schiedsmann noch zu sich nimmt, ihm zuspricht, nachdem diesem die Entscheidung hierüber angetragen worden ist; II. Folgende Forderungen erhebt Hartmann Ulner gegenüber Graf Johann v. Katzenelnbogen: Sein Vater hat als Amtmann Graf Eberhards acht Hengste und Pferde verloren und verdorben, wie er auf einem hinterlassenen Zettel aufgezeichnet hat. Herr Anthonius v. Montfort fing seinen Vater. Seine Mutter versetzte ihren Schmuck, der nicht wieder eingelöst werden konnte. Das Geld verzehrte sein Vater im Gefängnis. Der Schmuck hatte einen Wert von mehr als 150 Gulden, wie aus einer (hinterlassenen) Aufzeichnung hervorgeht. Graf Johann fügt seinen beiden Dörfern Gräfenhausen und Erzhausen Beeinträchtigungen zu. Wenz Daume hat ihm etwas von dem Seinigen weggenommen und hat es noch inne; III. Die Urkunde Anselm Ulners mit den Forderungen an Graf Eberhard datiert vom Jahre 1395 (Nicht erhalten.). Die Urkunde Graf Eberhards, in der dieser Anselm Ulner seines Amtes enthebt, datiert vom Jahre 1394 (Nicht erhalten). Hartmann Ulner behauptet, dass Anselm die Schäden erlitten hat, als er Amtmann Graf Eberhards war, und nicht später
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel des Ausstellers. (I)
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3577
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Dieburg=Ulner v. Dieburg
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Katzenelnbogen, Grafen v.:Johann IV.
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Katzenelnbogen, Grafen v.:Eberhard V.
Judaica 355: Hartmann Ulner v. Dieburg bekundet, daß er gegenüber dem Grafen Johann v. Katzenelnbogen verschiedene Ansprüche wegen der Schäden erhoben habe, die sein verstorbener Vater als Amtmann des verstorbenen Grafen Eberhard v.Katzenelnbogen erlitten hatte. U. a. mußte ein zu Amtszwecken gebrauchtes Pferd dem Juden Simon bezahlt werden. Einen dem Juden Gottschalk gehörenden Hengst mußte Hartmann ebenfalls für den Grafen Eberhard bezahlen, als der Jude ihn anläßlich des Frankfurter Hoftages belangte. - Datierung: 1431 Dezember 23 - Originaldatierung: Sonntag vor Heiligchristtag - Formalbeschreibung: Pergament, Ausfertigung