Suchergebnisse
  • 19 von 309

Verordnung: Sämtliche Hoheits-, Justiz- und Polizeibeamte werden nochmals darauf hingewiesen, dass jeder Staatsdiener, der auf längere Zeit Urlaub zu erhalten wünscht, bei seiner vorgesetzten Provinzialbehörde darum nachzusuchen hat

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Objekt beim Datenpartner
Loading...