Der Kardinalpresbyter Leonardus tit. St.Susanne beauftragt den Trierer Archidiakon Otto von Breitbach, dem Johann Fels trotz seiner unehelichen Geburt (de soluto genitus et soluta) die kirchlichen Weihen zu erteilen, da er ihn von diesem Makel dispensiert habe. Johann darf auch ein kirchliches Beneficium mit cura animarum antreten.