Landgraf Georg von Hessen bekundet, dass er Eberhard, Reinhard und Hans Walter von Gemmingen, Söhne Eberhards des Älteren, mit der Pastorei und dem Kirchensatz zu Wolfskehlen und zwei Dritteln der Pastorei zu Biebesheim belehnt hat, wie diese durch Eberhard dem Älteren und seine Ehefrau Barbara von Wolfskehlen Landgraf Philipp von Hessen aufgetragen und von ihm zu Lehen empfangen wurden.