Kunz Nefe d. J., Bürger zu Lauda, bekennt, dass er dem ihm zu Pfandrecht zugestandenen Weingarten genannt die Huenhalde in der Gemarkung von Gerlachsheim gegenüber der dortigen Klosterfrau Femel von Randersacker keine Ansprüche erheben wird.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...