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Sexualerziehung, Rechtsprechung, Frau und Politik
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B Rep. 235-03 Allgemeiner Deutscher Lehrerinnen-Verein (ADLV)
B Rep. 235-03 Allgemeiner Deutscher Lehrerinnen-Verein (ADLV) >> 02. Sachakten >> 02.18. Frau und Politik
1913 - 1934
Enthält u.a.: Emma Stiehl, Auch eine Mutterpflicht, Flugblatt der Vereine zur Förderung der Sittlichkeit, 8 S. (13/1).- Aufklärungsschrift mit Beiblatt und 1. (für Kinder zwischen 12 und 13 Jahren) und 2. Schrift (beim Verlassen der Schule), 9 S. (13/2-3).- Rosa Mayreder, Gleichstellung und Ehe, Sonderabdruck aus dem 20. Verhandlungsbericht des ADLV, o.D., 11 S. (13/4).- Else Broekelschen, Leitsätze zu dem Vortrag "Familie als Lebensinhalt", Leipzig, Oktober 1931, 1 S. (13/5).- Vertrauensstelle für Evangelische Ehe- und Familienberatung Berlin-Friedenau, Jahresbericht 1935, Verantwortlich für den Inhalt: Frau Pastor Blech, Berlin-Halensee, Berlin, 8 S. (13/6-9).- Entschließung der Deutschen Zentrale für freie Jugendwohlfahrt (Vorsitzende Anna von Gierke) im November 1927 an den Preußischen Landtag in Berlin betreffend Ablehnung der Verlängerung der Schulpflicht um ein Jahr aus finanziellen Gründen (13/10).- Marie Elisabeth Lüders, Die Rechtspflege und die Frauen, Rede zum Justizetat, gehalten am 26.01.1921, 24 S., Materialien zur demokratischen Politik, Nr. 58, (13/11).- Marie Baum, Zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, Rede im Reichstag am 27. Januar 1921, 8 S., Materialien zur demokratischen Politik, Nr. 59, (13/12).- Der Anteil der Frau an der Rechtssprechung, 8. November 1921, 8 S., Materialien zur demokratischen Politik, Nr. 65 (13/13).- Frieda Duensing, Die Jugendpflege an der weiblichen Jugend, Vortrag, gehalten auf der 13. Generalversammlung des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins in Posen, Sonderabdruck aus den Verhandlungen, Leipzig 1913, Teubner, 12 S. (13/14).- Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband e.V., Grundsätze und Richtlinien. Angenommen auf der Generalversammlung in Köln am 30. Oktober 1926, 3 S. (13/15).- Gertrud Bäumer, Eine notwendige Antwort, in: Die Hilfe. Zeitschrift für Politik, Wirtschaft und geistige Bewegung, begründet von Friedrich Naumann, hrsg. von Theodor Heuß, Gertrud Bäumer und Walter Goetz, Sonderdruck aus Nr. 4 vom 17. Februar 1934, 40. Jg., Berlin, S. 73-76 (13/17).- Walpurga Nägeler, Ein Wort an die Männer und Verein Frauenbildung Frankfurt, Bericht über die Hauptversammlung des Vereins Frauenbildung-Frauenstudium am 16. und 17. Juli 1920 in Heidelberg, in: Die Frau in der Politik. Beilage der "Deutschen Stimmen", 3. Jg., Nr. 19 vom 12. September 1920 (13/18-21).- Mathilde Drechsler-Hohlt, Politische Frauenarbeit, Sonderabdruck aus der Monatsschrift Die Frau, August 1925, Berlin, 7 S. (13/22).- Else Wex, Erfahrungen und Wünsche der Stadtverordneten, Sonderabdruck aus der Monatsschrift Die Frau, August/September 1930, 15 S. (13/23).
Archivale
Microfilm/-fiche: MF-Nr. 1599-1600
Bemerkung: Mehrere Mehrfachexemplare (u.a. Aufklärungsschrift, Mayreder, Broekelschen ...) sind vorhanden und digitalisiert worden.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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