Caspar Ketterlin aus Günzburg, wegen Eidbruchs und unerlaubten Aufenthalts im Fürstentum Württemberg, sodann wegen etlicher Diebstähle und eines versuchten Totschlags an einer verheirateten Frau erneut gef., vor dem Stadtgericht Kirchheim peinlich beklagt und verurteilt, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen, nachdem ihm der Nachrichter zuvor ½ Stunde unter den Pranger gestellt und ihm zwei Finger der rechten Hand abgehauen hat, leistet auf dieses Urteil einen Eid und schwört U.