Hanns Ungnad bekundet, dass sein Bruder Jorig der Ungenad, Hauptmann zu Ortenburg (1), und Walthasar Waldeker, Vitztum zu Friesach (2), in dem Rechtsstreit Erzbischof Friedrichs [IV.] von Salzburg mit den Brüdern Hainreich und Michael den Regelshouern einen Tag in Veldkirchen (3) für den 22. Februar [Sonntag vor Fastnacht] angesetzt hatten, der aber nicht zu Ende geführt worden war. Er hatte daraufhin im Einverständnis mit beiden Parteien entschieden, dass 14 Tage vor Pfingsten [um den 18. Mai] in der Stadt Gmund (4) ein neuer Gütetermin mit den Schiedsleuten Jann von Kreyg, Hauptmann zu Friesach, Jörg dem Ungnad, Hauptmann zu Orttenburg (1), Rudolf Trawner, Hofmarschall, und Walthasar Waldecker, Vitztum zu Friesach, abgehalten werden soll. Kann einer der Spruchleute aus ehafter Not nicht erscheinen, sollen die restlichen Schiedsleute einen Ersatzmann benennen. Der Erzbischof hat dem Regelhofer für den Gütetermin einen Geleitbrief auszustellen und ihm diesen drei Wochen vor Pfingsten nach Ortenburg zuzustellen. Siegler: S: Ungnad, Hans

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv