22500 Au 97 Aufwandsentschädigung für Prüfer von Luftfahrtgerät bei der Grenzschutz-Fliegertruppe.- Beschluss der Bundesregierung gemäß § 3 Nr. 12 des Einkommenssteuergesetzes über die Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises (Verfahrensakte)