Die von Johann Philipp Franz von Fleckenbühl genannt Bürgel bei seinem Tod im Jahr 1796 heimgefallenen Lehen, nämlich: 1.) ein Teil der Burg Bürge...
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Urk. 14, 514
A I u, Landgraf von Hessen-Rumpenheim sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
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1818 Mai 06
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die von Johann Philipp Franz von Fleckenbühl genannt Bürgel bei seinem Tod im Jahr 1796 heimgefallenen Lehen, nämlich: 1.) ein Teil der Burg Bürgeln [Ortsteil der Gem. Cölbe, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 2.) der vierte Teil des Gerichts Schönstadt [Ortsteil der Gem. Cölbe, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 3.) die Vogtei zu Schönstadt; 4.) zwei Pfund Geld, die die Gemeinde Bürgeln von den Anstreichen bei der alten Specken gibt. Die Lehen waren aufgrund einer Exspektanz vom 17. September 1796 den Brüdern Wilhelm Karl und Karl, Grafen von Hessenstein, zu Burg- und Mannlehen verliehen worden, wonach aber durch einen zwischen deren Vormündern und den bürgelischen Allodialerben geschlossenen Vergleich vom Jahr 1797 die mit den genannten Lehen bislang besessenen Allodialstücke für eine Abfindungssumme von 8.000 Reichstalern mit den Lehen vereinigt worden sind. Auf Antrag der gräflich hessensteinischen vormundschaftlichen Direktion war die Belehnung aber wieder zurückgezogen und dafür eine Summe von 40.000 Reichstalern zum Ankauf mecklenburgischer Güter an die Direktion gezahlt worden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich Wilhelm, Prinz und Landgraf von Hessen, Georg Karl, Prinz und Landgraf von Hessen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich Wilhelm, Prinz und Landgraf von Hessen, Georg Karl, Prinz und Landgraf von Hessen
Belehnte/r: In eventum Friedrich Wilhelm, Prinz und Landgraf von Hessen, und Georg Karl, Prinz und Landgraf von Hessen, für den Fall des Todes des derzeitigen Lehnsinhabers, Prinz Wilhelm, ohne männliche Leibserben
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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