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Verordnung betreffend die Geschäftsführung der Justizämter: Insbesondere die Führung von Ausgangs-Protokollen und die Einrichtung der Amtsregistraturen soll alphabetisch geordnet nach Jahren und Orten erfolgen (ein Rundschreiben vom 14. Mai 1821 anbei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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