Anspruch auf 1169 Rtlr. rückständigen Lohn plus Zinsen für die Tätigkeit des Klägers im Dienste der Beklagten von 1713 bis 1717 und bar vorgeschossenes Geld. In einem Urteil vom 22. März 1720 erkannte das RKG die Forderungen des Klägers an und wies den Grafen Johann Philipp von Stadion als Testamentsvollstrecker der Beklagten und den Bankier Neufille in Frankfurt als Kassierer der berlepsch’schen Gelder an, dem Kläger den Betrag auszuzahlen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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