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Instruktion für die Steuerperäquatoren [Steuereinschätzer] der Städte und Ämter über den Abschluss der Verfertigung des Steuerstocks
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.3 Steuern, Steuerschätzung und -berichtigung
Darmstadt, 1709
Sachakte
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