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Entschließung über die Rechtssache des Philipp Geck zu Hettersroth gegen seine Geschwister in Ober-Mörlen wegen der Herausgabe mütterlichen Vermögens. Dem Gesuch des Ersteren um Zulassung zum Armenrecht kann zugestimmt werden, wenn im ähnlichen Falle das andere Land genauso verfährt (ein Überweisungsschreiben vom 9. November 1837 anbei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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