K. Leopold I. belehnt Georg Philip G. zu Orttenburg auf sein Bitten nach dem Ableben des Christian G. zu Orttenburg, gewesenen kurbayer. Geheimen Rats, Kämmerer und Statthalter des Herzogtums Obern Pfalz, als dessen Agnaten und rechtmäßigen Erben, nachdem er schon bei der letzten Investitur vom 13. Nov. 1668 im Lehnbrief eingeschlossen war, mit der Grafschaft Orttenburg, beiden Schlössern und Markt Orttenburg samt hohen und niederem Gericht und Gerechtigkeiten, Mannschaft, Lehenschaft, Vogteien, Wildbann usw. und der Blutsgerichtsbarkeit, so wie dies G. Christian am 13. Nov. 1668 empfangen hat, nachdem Jobst Heinrich Koch, Agent am Kaiserhof, als Gewaltträger des G. den Lehnseid geleistet hat.; S: Ausst.; US: Leopold.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv