Das Kapitel legt aus Anlass des Todes des Thesaurars Ludolf [Dapifer] fest, dass die Testamentsvollstrecker beim Tode eines Thesaurars dessen Amtsageschäfte bis zum folgenden Jakobustag (Juli 25) weiterführen und sie dann an den Nachfolger übergeben. Ausführung auf Pergament; ein abhängendes Siegel verloren, ein Fragment lieg lose bei Druck: Urkundenbuch St. Andreas Verden, Nr. 61