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Bastian Mayer, B. zu Weilheim, wegen des Verdachts, einem anderen Einwohner etliche Stöcke gestohlen zu haben, zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung wieder freigelassen, dass er sich in der betreffenden Angelegenheit auf Anforderung jederzeit wieder stellt, Rede und Antwort steht und das Urteil, sollte er der Tat überführt werden, annimmt, verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Bedingungen und schwört U. Er setzt ferner 4 Bürgen: Mathis Mayer, sein Vater, mit 50 fl, Anderis und Jakob Nagel, Gebrüder, beide B. zu Weilheim, mit zusammen 40 fl, und Peter Lanngneck von Jedingen mit 10 fl. Sie verzichten auf alle den Bürgen gegebenen Schutzrechte einschließlich des Rechtes "divi Adriani".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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