Jos Keppeler, seßhaft zu Neuweiler, im Turm zu Wildbad gef., weil er trotz einer älteren Verschreibung und wider obrigkeitliches Verbot einen Hund an ein Stück Wild geführt hatte, auch Hasen hatte fangen wollen, jedoch in Ansehung seines Alters und seiner kleinen Kinder auf herzoglichen Befehl und nach Bezahlung seiner Atzungskosten wieder freigel., gelobt eidlich, zeitlebens kein Waidwerk mehr zu treiben, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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