Jülich, Mannkammerlehen A 0026 (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
AA 0026 102.07.10
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 1. Behörden und Bestände vor 1816 >> 1.1. Landesarchive >> 1.1.2. Jülich-Berg >> 1.1.2.2. Lehen
1330-1800
Die Mannkammern sind die Lehenshöfe ursprünglich selbständiger Herrschaften oder wie die zu Münstereifel und Wilhelmstein alte Burgmannenverbände. Von den Registraturen der Mannkammern sind nur einige Reste der Kammern Born und Wilhelmstein erhalten. Die Protokolle sind Abschriften oder Originale, die der Geheime Rat angefordert hatte; auch die Akten sind die des Geheimen Rates.
Bestandsbeschreibung: Die Nummern 280-311 wurden im Februar und März 2012 von der Praktikantin Ariane Jäger M. A. erschlossen.
Vgl. insgesamt zum Bestand: Friedrich Wilhelm Oediger, Das Staatsarchiv Düsseldorf und seine Bestände, Bd. 1, Siegburg 1957, S. 67.
Literatur zu den linksrheinischen Mannkammern allgemein:
Richard Pick: Die Lehnträger der Jülichschen Mannkammer zu Heinsberg 1541, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 45 (1886), S. 161-169.
Carl Lenaerts: Die Mannkammern des Herzogtums Jülich. Ein Beitrag zur Geschichte des Lehnswesens im späten Mittelalter und in der Neuzeit (Rheinisches Archiv, 3), Bonn 1923.
Carl Lenaerts: Die Mannkammer Geilenkirchen, in : Beiträge zur Heimatgeschichte des Kreises Geilenkirchen 1925 , S. 29-80.
Leo Gillessen: Das älteste Mannbuch der Herrschaft Heinsberg (Forum Jülicher Geschichte, 20), Jülich 1997.
Martin Früh: Want manrechten ind scepenrechten tweerley syn. Niederrheinischer Adel im Lehnsgericht, in: Rhein-Maas. Geschichte, Sprache und Kultur 12 (2023), S. 39-50.
Bestandsbeschreibung: Die Nummern 280-311 wurden im Februar und März 2012 von der Praktikantin Ariane Jäger M. A. erschlossen.
Vgl. insgesamt zum Bestand: Friedrich Wilhelm Oediger, Das Staatsarchiv Düsseldorf und seine Bestände, Bd. 1, Siegburg 1957, S. 67.
Literatur zu den linksrheinischen Mannkammern allgemein:
Richard Pick: Die Lehnträger der Jülichschen Mannkammer zu Heinsberg 1541, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 45 (1886), S. 161-169.
Carl Lenaerts: Die Mannkammern des Herzogtums Jülich. Ein Beitrag zur Geschichte des Lehnswesens im späten Mittelalter und in der Neuzeit (Rheinisches Archiv, 3), Bonn 1923.
Carl Lenaerts: Die Mannkammer Geilenkirchen, in : Beiträge zur Heimatgeschichte des Kreises Geilenkirchen 1925 , S. 29-80.
Leo Gillessen: Das älteste Mannbuch der Herrschaft Heinsberg (Forum Jülicher Geschichte, 20), Jülich 1997.
Martin Früh: Want manrechten ind scepenrechten tweerley syn. Niederrheinischer Adel im Lehnsgericht, in: Rhein-Maas. Geschichte, Sprache und Kultur 12 (2023), S. 39-50.
Archivbestand
Deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 08:22 MESZ