Anweisung: Die hier genannten Personen, nämlich der ehemalige Stabschirurg Michel aus Alsfeld, der ehemalige Unterarzt Knispel aus Gießen und der ehemalige Militärwundarzt Schenk aus Friedberg, sind nur berechtigt, die Wundarzneikunst auszuüben (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)