Leonhard Messerschmid, B. zu Stuttgart, wegen seines verräterischen Benehmens zugunsten der Bauern auf dem Schloß zu Herrenberg in Stuttgart gef., jedoch aus Gnade und Barmherzigkeit der verwirkten strengen Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., sein Leben lang keine Zechen mehr zu besuchen und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr und Waffen mehr zu tragen noch zu besitzen, auch Wehr und Harnisch dem Vogt zu Stuttgart abzuliefern, gelobt eidlich die Befolgung dieser Artikel, und schwört U.