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Verordnung: Alle Beamten sollen wissen, dass die Fayence-Fabrik-Direktion zu Kelsterbach den bei ihr kaufenden Händlern Hausierscheine ausstellen kann, dies aber nur tut, wenn die betreffende Person sich mit einem amtlichen Pass legitimiert hat
Verordnung: Alle Beamten sollen wissen, dass die Fayence-Fabrik-Direktion zu Kelsterbach den bei ihr kaufenden Händlern Hausierscheine ausstellen kann, dies aber nur tut, wenn die betreffende Person sich mit einem amtlichen Pass legitimiert hat
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> V Handel und Gewerbe >> V.5 Gewerbe >> V.5.1 Handel und Hausiergewerbe
Darmstadt, 1808 April 2
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Kelsterbach
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