Search results
  • 6 of 140

Aufforderung: Gemäß Verordnung vom 15. Juli 1774 ist die Teilnehmerzahl bei Hochzeiten auf die nächsten Angehörigen zu begrenzen. Ab 23. November 1781 ist dem zuständigen Justizbeamten erlaubt, gegen Zahlung einer besonderen Gebühr den Teilnehmerkreis an der Hochzeitsfeier zu erweitern (ein Überweisungsschreiben vom 27. November 1795 anbei. Eine Abrechnung von Konzessionsgeldern von Biedenkopf von 1781-1795 anbei)

Show full title
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Data provider's object view
Loading...