Gräfin Katharina von Württemberg Prämonstratenser Ordens bevollmächtigt den Johann Meys, den Abfindungsvertrag, welchen sie mit Erlaubnis des Abtes von Adelberg mit Gerhard von Thalheim, Vogt zu Lauffen, als Vertreter des Grafen Eberhard des Älteren von Württemberg verabredet, abzuschließen.
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, {G 30 Bü 2 = A 602 Nr 420}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, {G 30} Gräfin Katharina (1441-1497)
Gräfin Katharina (1441-1497) >> Unterlagen >> Unterlagen über Katharina
1489 Januar 28
Urkunden
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: anhängendes Siegel
Vermerke: Auf dem Rücken der Urkunde findet sich die Bemerkung, dass der Bevollmächtigte in der Kanzlei zu Stuttgart vor Propst Dr. Ludwig Vergenhans, Kanzler, Dr. Johann Reuchlin, Gerhard von Thalheim, dem alten und neuen Landschreiber, Johann Fünfer u.a. den Eid
Siegelbeschreibung: anhängendes Siegel
Vermerke: Auf dem Rücken der Urkunde findet sich die Bemerkung, dass der Bevollmächtigte in der Kanzlei zu Stuttgart vor Propst Dr. Ludwig Vergenhans, Kanzler, Dr. Johann Reuchlin, Gerhard von Thalheim, dem alten und neuen Landschreiber, Johann Fünfer u.a. den Eid
Meyse, Johann
Talheim, Gerhard von; Vogt, um 1468-1505
Unterlagen über Katharina
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:30 MEZ
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