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Hans Franckh der Jung, Müller von Wendlingen, nach vorangegangener Flucht zu Kirchheim gef., weil er vor ungefähr einem halben Jahr im Haus des Forstmeisters Melchior Eckher zu Kirchheim beim Wein einen silbernen Becher gestohlen hatte, auf Fürbitte vor die Wahl eines Rechtsverfahrens oder eines Strafgeldes von 10 fl gestellt, das zu Hälfte an den Herzog, zur anderen Hälfte an den Armenkasten zu Kirchheim gezahlt werden soll, wählt die Geldbuße, verpflichtet sich zu deren Abtragung sowie zur Bezahlung von Turmgeld und Atzung und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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