Search results

Anweisung: Es ist bekannt, dass vor allen Dingen im Amt Ober-Rosbach beurlaubte Soldaten sich Krankheiten andichten und sich dann durch Kriegsfronden von Ort zu Ort bringen lassen. Das ist verboten. Nur wer ein amtliches ärztliches Attest vorweist, kann solche Transporthilfe beanspruchen

Show full title
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Data provider's object view
Loading...