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Schiedsspruch zwischen dem Komthur Martin Schenck v. Schweinsberg des D.O. u. dem Müller zu Gryndel einerseits und denen von Kirchhain u. Niederwa...
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Schiedsspruch zwischen dem Komthur Martin Schenck v. Schweinsberg des D.O. u. dem Müller zu Gryndel einerseits und denen von Kirchhain u. Niederwalde andererseits wegen des Mühlenbaues zu Gryndel.