Anweisung: Mit Ausschreiben vom 31. Oktober 1829 wurden wegen des Ablebens der Großherzogin von Hessen und bei Rhein alle öffentlichen Tänze, Spiele und Musik, außer der Kirchenmusik abgesetzt. Auf Wunsch des Großherzogs sollen nach vier Wochen des Trauergeläutes Tänze usw. wieder gestattet werden