Schriftwechsel mit weiblichen Abgeordneten und Eingaben
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B Rep. 235-03 Nr. 137
B Rep. 235-03 Nr. 137/1-64
B Rep. 235-03 Allgemeiner Deutscher Lehrerinnen-Verein (ADLV)
B Rep. 235-03 Allgemeiner Deutscher Lehrerinnen-Verein (ADLV) >> 02. Sachakten >> 02.18. Frau und Politik
1922 - 1933
Enthält u.a.: Mitarbeit im Parlamentarischen Ausschuss des ADLV und Unterstützung bei der Pressearbeit (137/2).- Haushaltszulage statt Frauenzulage für die verheirateten und die männlichen verwitweten Beamten im neuen Besoldungsgesetz, Oktober 1922 (137/3-9).- § 14 der Personalabbau-Verordnung (PAV)/Kündigung der verheirateten Beamtin (137/10-12, 32-34).- Verzeichnis der Eingaben des ADLV, die an die weiblichen Reichstagsabgeordneten ging, Geschäftsjahr 1926/27 (137/13).- Fürsorge für Hinterbliebene der beamteten Lehrerinnen (137/14).- Entwurf eines Gesetzes zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften (137/15).- Gesetz über den Schutz der Jugend bei Lustbarkeiten (137/16).- Einheitsanrede "Frau" im Verkehr der Behörde mit weiblichen Beamten und Angestellten (137/17).- Verzeichnis der Eingaben 1927/28 (137/18).- Junglehrerhilfe (137/19-20).- Siesta-Reiseerleichterungen (137/21-22).- Verzeichnis der Eingaben an die Fraktionen und Parlamentarierinnen 1928/29 (137/23).- Berechtigungswesen (Aufbau eines einheitlichen Schulwesens in den deutschen Ländern, um Bildungsanforderungen für die Zulassung zu bestimmten Berufen und Berufsgruppen festzulegen, 137/24-27).- Entwurf eines Württembergischen Beamtengesetzes (137/28-31).- Emmy Beckmann, Dringende Forderung an den Reichstag, Artikel 128 der Verfassung durchzuführen und die Gleichberechtigung der Frau als Beamtin wieder herzustellen, 4 S. (137/35).- Eingabe betreffend Antrag Dr. Stegerwald und Genossen vom 28. Februar 1929 bezüglich Einstellung des Personalabbaues und Änderung der Personal-Abbau-Verordnung vom 4. August 1925, März 1929 (137/36).- Verzeichnis der Eingaben u.ä. an Abgeordnete und Fraktionen 1929/30 (137/37).- Gemeinsame Erklärung des ADLV und der preußischen Verbände des ADLV, die der Arbeitsgemeinschaft für höhere Mädchenbildung in Preußen (AMP) angehören, über das Rundschreiben AR 22 der AMP, den damit verbundenen Vertrauensbruch und den Austritt aus der AMP, 1929/1930 (137/38-39).- Gesetz über die Beschäftigung in der Hauswirtschaft: staatliche geprüfte Kindergärtnerinnen und Hortnerinnen nicht einbeziehen (137/40-42).- Forderungen zum Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes, hier keine Erwerbsarbeit für Kinder unter 14 Jahren (137/43-44).- Verzeichnis der Eingaben u.a. an Abgeordnete und Fraktionen, 1930/31 (137/45).- Einladung zu einem Tee-Empfang mit den weiblichen Abgeordneten des Reichstages und des Preußischen Landtages am 06. Januar 1931 im Klubhaus am Knie in Berlin-Charlottenburg, Berliner Str. 27 (137/46).- Doppelverdiener und Verheiratete Lehrerin (137/37).- Emmy Beckmann, Kampf gegen die Doppelverdiener und der Abbau der verheirateten Lehrerin, Denkschrift des ADLV, 4 S. (137/48, 55).- Sonderschutz für jugendliche Arbeitnehmer (137/49).- Vorläufige Tagesordnung der 21. Hauptversammlung in Stuttgart, Liederhalle, 24.-27. Mai 1931 (137/50).- Eingaben u.a. an Abgeordnete, Fraktionen und Ausschüsse und dergleichen, 1931/32 (137/51).- Rechtsstellung der verheirateten Lehrerin (137/52-54, 56-57).- Schreiben an die Reichsparteileitung der NSDAP, die Landesparteileitung der Zentrumspartei Hamburg und die Landesparteileitungen verschiedener Parteien in Anhalt, Bayern, Preußen und Württemberg, in dem die Erwartung geäußert wird, dass bei der Aufstellung der Kandidatenlisten zu den bevorstehenden Wahlen Frauen angemessen zu berücksichtigt werden und mit der Bitte um Antwort auf sieben Fragen, die zur Unterrichtung der ADLV-Mitglieder dienen, März 1932 (137/58-60).- Eingaben, Rundschreiben etc. an Parteien, Parlamentarierinnen, Ausschüsse, 1932/33 (137/61).
Archivale
Microfilm/-fiche: MF-Nr. 1966-1967
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
12.02.2026, 10:05 MEZ
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