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Der Offizial der Propstei Heylg[enstadt] an den Pfarrer s. Godehardi und die übrigen Pfarrer zu Esschenwege. Beauftragt sie, den von der Aebtissin...
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Offizial der Propstei Heylg[enstadt] an den Pfarrer s. Godehardi und die übrigen Pfarrer zu Esschenwege. Beauftragt sie, den von der Aebtissin von St. Cyriaxberg (montis s. Ciriaci) ihm gesetzmäßig (legitime) präsentierten Hermannus Bertradis von Esschinwege, den er hiermit instituiert und investiert und dem er den Zugang zum Altar und die Hut seiner Reliquien vertraut, mit den üblichen Feierlichkeiten in den Besitz des Altars s. trinitatis in der Kirche s. Godehardi und seiner Einkünfte einzuführen, nachdem auf die Proklamation hin kein Einspruch erfolgt ist. Auch für die Zinszahlung der Zinsleute des Altars und die Entrichtung der übrigen Einkünfte sollen sie Sorge tragen und Widerspenstige mit kirchlicher Strafe zwingen.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Huyskens Nr. 103.