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Genehmigung eines Güterverkaufs an das Kloster Breitenau durch Landgraf Ludwig von Hessen.
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: uff fritag nach allerheilgen tage sub anno domini millesimoquadringentesimoquinquagesimosexto
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Ludwig von Hessen genehmigt den Verkauf einer jährlichen Getreiderente von 17 Maltern Frucht, halb Korn, halb Hafer, für 550 rheinische Gulden aus dem Fürstentum lehnrührigen Gütern zu Brunslar durch Reinhard von Dalwigk und seine Frau Nese, die die Güter von Friedrich von Hertingshausen und seiner Ehefrau Dorothea gekauft haben, an das Kloster Breitenau mit Wiederkaufsrecht.