Landeswucherabwehrstelle 1 (Bestand)
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Landeswucherabwehrstelle 1
Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs >> 2 Abteilung II: Neuere Bestände >> 2.5 Inneres, Wohnen/Bau >> 2.5.2 Nachgeordneter Bereich >> 2.5.2.3 Polizei und Verfassungsschutz >> 2.5.2.3.10 Landeswucherabwehrstelle >> Landeswucherabwehrstelle
1918-1924
Form und Inhalt: Vorbemerkung Zur Geschichte der Landeswucherabwehrstelle Die "Bayerische Landeswucherabwehrstelle" - so benannt seit 01. November 1919 - wurde mit Bekanntmachung des K. Staatsministeriums des Innern vom 05. Dezember 1916 als "Bayerisches Kriegswucheramt" errichtet. Die Hauptaufgabe dieses vom Polizeipräsidenten geführten Amtes bestand darin, die Bekämpfung des Kriegswuchers jeglicher Art einheitlich zu leiten und möglichst wirksam zu gestalten sowie den Schleichhandel zu unterbinden. Im März 1918 wurde das Kriegswucheramt als selbständige Behörde von der Polizeidirektion abgetrennt. Außer dem Hauptamt bestanden schließlich Zweigstellen in Nürnberg, Würzburg und Ludwigshafen, dazu in größeren Städten Bezirksstellen und an den Verkehrsknotenpunkten Gepäck- und Postüberwachungsstellen. Wegen Kompetenzüberschneidungen mit der Bayerischen Landespreisprüfungsstelle wurden beide Ämter ab Januar 1919 vom Präsidenten des Statistischen Landesamtes in Personalunion geführt. Mit der Verordnung vom 01. April 1919 über die Errichtung eines Staatsministeriums für Land- und Forstwirtschaft (GVBl S. 125) wurde unter anderem auch das Kriegswucheramt diesem Ministerium direkt unterstellt. Im Oktober 1919 wurde das Kriegswucheramt neu organisiert: Die Betriebsrevisionsabteilung wurde mit der nun neu benannten Landespreisstelle vereint. Die rein polizeiliche Bekämpfung und Bestrafung von Wucherverfehlungen als Teil des Kriegswucheramtes aber war nun Aufgabe der neuen selbständigen "Landeswucherabwehrstelle", die weiterhin dem Landwirtschaftsministerium unterstellt blieb. Mit Verordnung vom 17. September 1921 (GVBl S. 547) wurde die Landeswucherabwehrstelle mit Wirkung vom 01. Oktober 1921 vom Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums abgetrennt und dem Staatsministerium des Innern unmittelbar unterstellt. 1924 wurde die Landeswucherabwehrstelle aufgelöst. Die Befugnis des Kriegswucheramtes, Zweigstellen zu errichten, ist in der Ministerialbekanntmachung vom 26. Februar 1918 festgehalten. Demnach bestanden zu diesem Zeitpunkt Zweigstellen in Ludwigshafen und in Nürnberg, Hintere Insel Schütt 5/2. Die Zweigstelle Nürnberg der späteren Landeswucherabwehrstelle war zuletzt im Justizgebäude in der Fürther Straße 110 untergebracht. Literatur: - Bayerisches Jahrbuch 1918 (S. 204-214) und 1919 (S. 187-194); - Fridolin Solleder, Kriegsstellen und Kriegswirtschaftsstellen im BayHStA, in Archivalische Zeitschrift 40 (1931), S. 153-188; - Historisches Lexikon Bayerns, (www.historisches-lexikon-bayerns.de), Kriegs- und Zwangswirtschaftsstellen. Zum Bestand Die im vorliegenden Repertorium erfassten Unterlagen stammen aus dem bisherigen Mischbestand "Polizeidirektion Nürnberg-Fürth". Offensichtlich waren sie nach Auflösung der Landeswucherabwehrstelle, Zweigstelle Nürnberg an das Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth gelangt und als Aktenbündel in die dortige Registratur verbracht worden. Im Zuge der Neuformierung der Polizeibestände wurden die Akten herausgezogen und nach folgender Reihenfolge einzeln verzeichnet: Handel - Preisbildung - Überwachung einzelner Produkte (alphabetisch). Nürnberg, den 11.02.2010 Ludwig Weber
Landeswucherabwehrstelle 1
2.5.3.5.1 Landeswucherabwehrstelle 1
66
Bestand
Akten
ger
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:04 MESZ
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