mandati cassatorii et inhibitorii. Tätigkeit einer von dem Bekl. zu 1) eingesetzten Kommission in einem Rechtsstreit der Kl. mit der Bekl. zu 2) über Schuldforderungen. Johann Georg I., Kurfürst von Sachsen, Vater des Bekl. zu 1), hatte eine in einer Streitigkeit der Kl. mit der Bekl. zu 2) vor einem Austrägalgericht eingesetzte Kommission auf die Bekl. zu 3)-5) delegiert. Die Kl. behaupten, nach dem Tod des Kurfürsten habe der Bekl. zu 1) die Kommission ohne Wissen und Zustimmung des Kaisers und trotz des Protests der Kl. ihre Tätigkeit fortsetzen lassen. Die Bekl. werden durch das Mandat des RKG verpflichtet, die Tätigkeit der Kommission einzustellen.
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mandati cassatorii et inhibitorii. Tätigkeit einer von dem Bekl. zu 1) eingesetzten Kommission in einem Rechtsstreit der Kl. mit der Bekl. zu 2) über Schuldforderungen. Johann Georg I., Kurfürst von Sachsen, Vater des Bekl. zu 1), hatte eine in einer Streitigkeit der Kl. mit der Bekl. zu 2) vor einem Austrägalgericht eingesetzte Kommission auf die Bekl. zu 3)-5) delegiert. Die Kl. behaupten, nach dem Tod des Kurfürsten habe der Bekl. zu 1) die Kommission ohne Wissen und Zustimmung des Kaisers und trotz des Protests der Kl. ihre Tätigkeit fortsetzen lassen. Die Bekl. werden durch das Mandat des RKG verpflichtet, die Tätigkeit der Kommission einzustellen.
10690 Reichskammergericht, Nr. 59 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
10690 Reichskammergericht
10690 Reichskammergericht >> Archivalien
1657 - 1659
Enthält: Kläger/Antragsteller: 1) Heinrich V. Reuß von Plauen zu Untergreiz, 2) Heinrich I. Reuß von Plauen zu Obergreiz
Beklagter/Antragsgegner: 1) Johann Georg II., Kurfürst von Sachsen, 2) Magdalena, Witwe Heinrichs II. Reuß von Plauen zu Burgk, geb. Freiin von Putbus, 3) Johann Christian von Dölau, Appellationsrat zu Dresden, 4) Friedrich von Watzdorf, Appellationsrat zu Dresden, 5) Dr. Christian Dettloff, Appellationsrat zu Dresden
Prokuratoren Kl.: Dr. Georg Goll 1657
Prokuratoren Bekl.: Dr. Johann Ulrich Stieber 1657
Inhalt/Beweismittel: Q 7 Kl.: "Instrumentum eventualis appellationis" in seinem Rechtsstreit mit der Bekl. zu 2) 1657
Ist-Bestand der Akte: Q 1-15 (ohne 9) und 4 weitere Schriftstücke
Beklagter/Antragsgegner: 1) Johann Georg II., Kurfürst von Sachsen, 2) Magdalena, Witwe Heinrichs II. Reuß von Plauen zu Burgk, geb. Freiin von Putbus, 3) Johann Christian von Dölau, Appellationsrat zu Dresden, 4) Friedrich von Watzdorf, Appellationsrat zu Dresden, 5) Dr. Christian Dettloff, Appellationsrat zu Dresden
Prokuratoren Kl.: Dr. Georg Goll 1657
Prokuratoren Bekl.: Dr. Johann Ulrich Stieber 1657
Inhalt/Beweismittel: Q 7 Kl.: "Instrumentum eventualis appellationis" in seinem Rechtsstreit mit der Bekl. zu 2) 1657
Ist-Bestand der Akte: Q 1-15 (ohne 9) und 4 weitere Schriftstücke
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 15:24 MEZ