Boemund [II.], Erzbischof von Trier, bestätigt in einer mit Nr. 3429 und 3430 in wesentlichen Punkten gleichlautenden Urkunde die von Kaiser Karl [IV.] und den anderen Kurfürsten getroffenen Festlegungen zur Kurfürstenwürde des Herzogs Rudolf [I.] von Sachsen[-Wittenberg] und deren Vererbung. – Siegel des Ausstellers angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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