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Verpflichtungserklärung eines Steuereinnehmers und dessen Ehefrau, für alles aufzukommen, was er einzutreiben versäumt hat, auch über seinen Tod hinaus (gedruckte Ausfertigung liegt zweifach bei)
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Verpflichtungserklärung eines Steuereinnehmers und dessen Ehefrau, für alles aufzukommen, was er einzutreiben versäumt hat, auch über seinen Tod hinaus (gedruckte Ausfertigung liegt zweifach bei)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> D Landesverwaltung >> D.2 Landesdienst, Personal >> D.2.1 Einstellung, Beförderung, Amtspflichten und -freiheiten, Kautionsstellung
Gießen, 1738 Dezember 30
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