Eine Hälfte, die von Johann von Hebel heimgefallen war, und noch ein Viertel, das bis 1540 dem Landgrafen von Hessen zugestanden hatte, an dem Dor...
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Urk. 14, 11780
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Scholley, Nr. 1
A I u, von Scholley sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> Schn-Scho >> Scholley, von >> 1550-1599
1569 Januar 11
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Eine Hälfte, die von Johann von Hebel heimgefallen war, und noch ein Viertel, das bis 1540 dem Landgrafen von Hessen zugestanden hatte, an dem Dorf Malsfeld [Gem., Schwalm-Eder-Kr.] mit Zubehör, Obrigkeit, Freiheit und Herrlichkeit als Mannlehen, mit der Berechtigung, 300 Gulden am Haus zu Malsfeld zu verbauen. Nach dem Aussterben des Mannstammes des 1527 Belehnten sollen die 300 Gulden seinen Erben wieder ausgezahlt werden. Die weibliche Linie soll erst nach dem Erlöschen des Mannesstammes das Lehen erhalten. Sollte der 1569 Belehnte nach seinem Tod keine Söhne oder Töchter hinterlassen, sollen seine Schwestern und ihre Erben die Lehnsnachfolge antreten. Die Mutter des 1550 Belehnten, Gertrud, soll die Leibzucht an dem Lehen haben.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Georg von Scholley
Vermerke (Urkunde): Siegler: Georg von Scholley
Belehnte/r: Georg von Scholley, hessischer Kämmerer, und seine Söhne und Töchter
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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