Hans Adam, B. zu Vaihingen, wegen strafbarer Handlungen daselbst gef., jedoch auf Fürbitte seiner Gönner und Freunde und auf künftiges Wohlverhalten hin begnadigt und entlassen, nachdem er zudem alles geleugnet hatte, schwört U. und gelobt eidlich, sich eines ehrbaren Lebenswandels zu befleißigen.