Einführung: I. Behördengeschichtliche Entwicklung und Kompetenz der Bayerischen Staatskanzlei
Der Druck zur Einsparung von Verwaltungskosten führte bald nach dem Ersten Weltkrieg zu Überlegungen, das seit der Weimarer Reichsverfassung in seiner Bedeutung erheblich geschwächte Staatsministerium des Äußeren aufzulösen. Als Behörde für den Ministerpräsidenten, der die verbliebenen Außenbeziehungen leitete, war schon damals eine "Staatskanzlei" im Gespräch. Seit 1928 wurden die Aufgabenbereiche des Handelsministeriums (Handel, Industrie und Gewerbe) vom Außenministerium mitverwaltet, 1932 schließlich ein "Staatsministerium des Äußeren, für Wirtschaft und Arbeit" formiert. Neben den wirtschaftlichen und sozialen Materien war es zuständig für die auswärtigen Angelegenheiten, die Beziehungen zum Reich und zu den deutschen Ländern sowie für nicht ressortgebundene Fragen.
Dieses Konglomerat wurde schon am 12.4.1933 wieder aufgelöst und gleichzeitig die "Staatskanzlei des Freistaats Bayern" errichtet, zunächst mit der Zuständigkeit der Abteilung Äußeres des aufgelösten Ressorts (GVBl. S. 113); neueingerichtet wurde außerdem das Wirtschaftsministerium. Das Gesetz vom 24.5.1933 (GVBl. S. 149) stellte die Staatskanzlei den Ministerien gleich. Die Verordnung vom 31.5.1933 und die gleichzeitig erfolgte Ministerpräsidentenverfügung (GVBl. S. 153 und 154) fixierte ihren künftigen, nun erheblich reduzierten Kompetenzbereich: die Bearbeitung der Angelegenheiten des Ministerpräsidenten, der Verkehr der Landesregierung mit dem Reichsstatthalter und dem Reichspropagandaministerium, die Beziehungen zur und die Aufsicht über die Presse und bis 1934 Teilbereiche von Theater, Rundfunk und Film. Als Zentralinstanz für Forst- und Jagdangelegenheiten wurde 1935 die Landesforstverwaltung gebildet und als Abteilung dem Ministerpräsidenten unmittelbar unterstellt (GVBl. S. 93 und 359). Ab 1935 setzte sich als offizielle Bezeichnung der Behörde der Begriff "Bayerische Staatskanzlei" durch. Die tatsächliche Bedeutung der Staatskanzlei war in der Zeit des Dritten Reiches gering. Die Reichsstatthalterei machte den Versuch, sich "das entbehrliche Büro des Ministerpräsidenten" einzuverleiben. Den Regierungschefs, die jeweils auch noch Fachressorts leiteten, fehlten die Richtlinienkompetenz und selbst die Zuständigkeit zur Überwachung der von Berlin vorgegebenen Richtlinien. Im Jahr 1943 wurde schließlich in der Staatskanzlei eine Zentralstelle (Ministeramt) gebildet, der alle wichtigen Angelegenheiten "zuzuleiten" waren; dieses Ministeramt übernahm gegen Kriegsende die verbliebenen Funktionen der Staatskanzlei, saugte diese also von innen her auf.
Nach der Besetzung des Landes bestellte die US-Militärregierung schon am 28.5.1945 wieder einen Bayerischen Ministerpräsidenten, womit auch die ihm zugeordnete Behörde wieder auflebte. Die Normalisierung der staatlichen Organisation schloss in Bayern mit der Annahme der Verfassung am 1.12.1946 ab. Art. 52 BV bezeichnet die Staatskanzlei als bestehend "zur Unterstützung des Ministerpräsidenten und der Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben". Damit ist die Staatskanzlei umrissen als Hilfsinstrument des Ministerrats als der obersten leitenden und vollziehenden Behörde des Staates (Art. 43 BV) sowie als Hilfsinstrument des Ministerpräsidenten, der in der Staatsregierung den Vorsitz führt und ihre Geschäfte leitet, die Richtlinien der Politik bestimmt, Bayern nach außen vertritt, das Begnadigungsrecht ausübt und die Gesetzesvorlagen der Regierung dem Landtag vorlegt (Art. 47 BV).
Im Einzelnen sind die Aufgaben der Staatskanzlei in der aufgrund des Art. 53 BV erlassenen "Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung" vom 19.12.1956 (GVBl. S. 434) festgelegt. Die wichtigeren davon sind:
- Beziehungen nach außen, zum Bund und zu den anderen deutschen Ländern
- Neugliederungsfragen und Angelegenheiten der Landesgrenze
- Verkehr mit Landtag und Senat
- Stellungnahme zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen der Staatsregierung (politisch, staats- und verfassungsrechtlich, formell); Prüfung der vom Landtag beschlossenen Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit; Bearbeitung staats- und verfassungsrechtlicher Fragen bezüglich der Aufgabenwahrnehmung durch Ministerpräsident und Staatsregierung
- Angelegenheiten der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten
- Beziehungen zu den ausländischen Truppen und zur Bundeswehr
- Vorbereitung von Personalentscheidungen, die der Staatsregierung vorbehalten sind
- Vorbereitung der Ausübung des Begnadigungsrechts durch den Ministerpräsidenten
- Verkehr mit den obersten richterlichen Gremien
- Koordinierung der Tätigkeit der Ministerien in Bundesangelegenheiten, in der Landesgesetzgebung und in Verwaltungsangelegenheiten
- Vorbereitung, Protokoll und Niederschrift der Ministerratssitzungen
- Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben der Staatsregierung (Protokoll)
- Führung des amtlichen Informations- und Pressedienstes, Verkehr mit den Medien und Herausgabe politischer Erklärungen
Der Staatskanzlei wurden außerdem verschiedene bei ihr z.T. nur temporär bestehende Zentralämter mit ressortübergreifenden Aufgaben angeschlossen (z.B. Landespersonalamt/ Landespersonalausschuss, Landesamt für Datenverarbeitung). Schließlich bedienten sich die Ministerpräsidenten auch des Instruments der Kommissionen zur Bewältigung politischer und administrativer Probleme, etwa bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie oder der Verwaltungsvereinfachung.
II. Die Abgaben der Staatskanzlei 1973-1985 und ihre Bearbeitung
1. Abgaben
Akten, die in der Zeit des Bestehens der Staatskanzlei erwachsen sind, wurden von dieser Behörde erstmals 1957 an das Bayerische
Hauptstaatsarchiv abgegeben. Sie umfassen die Zeit 1933-1945 (mit Vorakten), betreffen inhaltlich das ganze Spektrum der damaligen Zuständigkeit der Staatskanzlei und sind unter den Signaturen StK 4976 - 7599 erschlossen (Repertorium StK 1: NS-Zeit). Eine weitere Abgabe erfolgte 1972; zeitlich 1945-1952 erwachsen, handelt es sich hierbei im Wesentlichen um Akten der "Landesdienststelle des Länderrats und der Zweizonenämter" sowie der sogenannten Militärregierungspost. Dieses Material ist unter den Signaturen StK 30000 - 30856 zugänglich (Repertorium StK 10: Verbindungsstelle Länderrat und Bizonenämter).
In den Jahren 1973-1985 hat die Staatskanzlei dann in zahlreichen kleineren und größeren Einzelabgaben nicht nur die Hauptregistratur der Behörde ausgesondert, sondern auch Aktengut abgegeben, das in Spezialregistraturen, bei der Vorbereitung der Bayerischen Verfassung und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, in Form von Handakten oder als Arbeitsergebnis verschiedener Kommissionen entstanden war. Hinzu kamen Dienstakten, die von Ministerpräsident Goppel und Staatskanzleileiter Baer direkt übergeben wurden. Die Akten dokumentieren vor allem die Nachkriegszeit (1945-1970), reichen aber z.T. noch weit in die siebziger Jahre hinein. Im Einzelnen aufgeschlüsselt handelt es sich um folgende Abgaben:
a) 11.04.1973: Deutsches Büro für Friedensfragen
b) 1974: Ministerratsprotokolle (Übergabe Baer)
c) 10.12.1974: Handakten Ministerpräsident Ehard, Staatsminister Pfeiffer und Staatskanzleileiter Schwend; Ordensakten
d) 27.10.1975: Vorbereitung der Bayerischen Verfassung und des Grundgesetzes; Ministerpräsidentenkonferenzen bis 1965
e) 19.07.1976: Große Abgabe aus der Hauptregistratur nach Aktenplan
f) 14.09.1975: Spezialregistratur "Gesetze und Verordnungen" (Teil I)
g) 10.10./ 9.11.1978: Vorzimmerregistratur Ministerpräsident Goppel
h) 26.03.1979: Pfalzakten mit Spezialregistratur "Pfalzarchiv"; Enquete-Kommission "Verfassungsreform"
i) 18.07.1979: Stimmkreisakten Goppel
k) 20.02.1980: Handakten Ministerpräsident Hoegner und Goppel; Ministerpräsidentenkonferenzen und -besprechungen ab 1965, Besprechungen der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler;
Personalakten bis 1945; Repräsentation (Nachlieferung zu e); Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof
l) 10.07.1980: Staats- und Verfassungsrecht (Nachlieferung zu e)
m) 12.11.1980:
Personalakten nach 1945
n) 01.06.1984: Glückwünsche an Ministerpräsident Strauß; auswärtige Angelegenheiten; Wirtschaft (alles Nachlieferungen zu e)
o) 26.05.1982, Eingang Juli 1984: Spezialregistratur "Gesetze und Verordnungen" (Teil II, siehe f)
p) 10.05.1985: Bayerischer Bevollmächtigter beim Bund in Bonn
2. Bearbeitung
a) Ordnungsvorgabe: Diese einzelnen Abgaben je für sich zu repertorisieren und sie fortlaufend dem Ministerialaktenfonds Staatskanzlei anzugliedern, hätte ein systematisches Recherchieren sehr erschwert; einzelne Lieferungen hätten vom Umfang her ein eigenes Repertorium nicht gerechtfertigt. Daher wurde entschieden, die Abgaben insgesamt zu einer Struktureinheit (Repertorieneinheit) zusammenzufassen. Überdies sollte mit einer veränderten
Signatur - StK 10000 ff - auch tektonisch deutlich gemacht werden, dass die Staatskanzlei sich behördengeschichtlich und von der Aufgabenstellung her zu einer Zentralbehörde eigenen Charakters entwickelt hat, auch wenn sie aus dem ehemaligen Außenministerium hervorgegangen ist und in Teilbereichen noch immer Affinitäten zu dessen Funktionen bestehen, also der
Provenienz und der Sache nach Zusammenhänge gegeben sind.
In den genannten Ordnungsrahmen von vornherein nicht einbezogen wurden die unter Ziffer 1c eingekommenen Akten über Träger des Bayerischen Verdienstordens, die dem Teilfonds StK-BayVO zufielen. Verselbstständigt wurden die unter 1f und 1o abgegebenen Akten "Gesetze und Verordnungen"; sie bilden jetzt den Teilfonds StK-GuV. Jener Teil der dienstlichen Handakten Goppels (1k), der sich auf seine Funktion als Innenminister bezieht, wurden dem Fonds MInn zugewiesen. Schließlich erhielten die ebenfalls unter 1k ausgesonderten
Personalakten ihren Platz an entsprechender Stelle früherer MA-Abgaben.
b) Bearbeitungsmethode: Die konkrete Bearbeitung der Abgaben erfolgt im Team seit dem 18.3.1980 unter der Führung von Ltd. Archivdirektor Dr. Busley, dem zusammen mit AInspektor Stefan Thiery auch die Gesamtkoordination oblag. Im Laufe der Jahre haben daran außerdem mitgearbeitet: Georg Biada, Herbert Höldrich, Renate Riepl, Ulrike Trummer und Irmgard Wopperer; den Schreibdienst versahen Frau Taube und Frau Weber.
Als Leitgerüst für die Bearbeitung wurde ein Strukturplan für sämtliche Abgaben erstellt, dessen Grundlage der Aktenplan der Staatskanzlei von 1975 bildete. (Die Hauptgruppen 0/Staatskanzlei und 1/Staats- und Verfassungsrecht, Staatsverwaltung wurden dabei umgestellt.) Die einzelnen Abgaben oder Teile von Abgaben konnten so jeweils dort der Gesamtstruktur eingearbeitet werden, wo sie sachlich dem Aktenplan entsprachen. Die Spezialregistratur "Pfalz-
Archiv" beispielsweise (1k) wurde bei der Untergruppe 104 "Neugliederung des Bundesgebiets nach Art. 29 GG" angesiedelt. Die Mitarbeiter setzten an verschiedenen Stellen der Gesamtstruktur unter Vergabe provisorischer Nummern mit der
Verzeichnung einzelner Teile an. Die so bearbeiteten Einheiten wurden nach Aktenplan und sachlichen Gesichtspunkten gegliedert, der vorgegebenen Struktur entsprechend eingebaut und mit endgültigen Nummern versehen. Auf diese Weise entstand nach und nach das fertige Repertorium (vgl. Gliederung).
Die
Verzeichnung selbst erfolgte zunächst generell intensiv, später in gemischter Form. Um das Repertorium und die Karteikarten maschinell fertigen zu können, wurde während der Bearbeitung auf die Erfassung mittels Erfassungsbogen umgestellt. Einer sachlichen
Erschließung entzogen sich freilich eine ganze Anzahl kleinerer oder größerer Serien von Akten, weil dies bei ihrer inhaltlichen Vielfalt zu aufwändig geworden wäre. Daher sind etwa so wichtige Protokolle wie jene von Herrenchiemsee und die des Parlamentarischen Rates, Ministerratsprotokolle, Konferenzen, Besprechungen der Ministerpräsidenten u.ä., Reden, Regierungserklärungen u.a.m. nur formal verzeichnet.
c) Kassation: Abgesehen von den üblichen Feinkassationen offensichtlich wertlosen Materials oder des Mehrfachguts, bzw. der Übergabe geeigneten Schriftguts an die Abt. V (Nachlässe und Sammlungen), waren bei den verschiedenen Abgaben Kassationen unterschiedlichster Art vorzunehmen. So wurden die Glückwünsche an die Ministerpräsidenten Hoegner, Goppel und Strauß zu ca. 90% vernichtet und die Repräsentationsakten ausgedünnt. Zu rund 75% skartiert wurde die Aktengruppe "Bereinigung des Bundesrechts", zu 2/3 die Aktengruppe "
Personalakten ab 1945", zu etwas 30% die Aktengruppe "Auswärtige Angelegenheiten", betreffend vor allem die besondere Behandlung der Konsulatsangehörigen. Aus den Registratursparten nach Ministerien (Hauptgruppen 2-8 des Aktenplans) wurden dagegen nur rund 100 Akten ausgeschieden.
III. Inhaltliche Charakterisierung
Aus der Funktion der Staatskanzlei als Amt des Ministerpräsidenten und Koordinierungsinstrument der Staatsregierung ergibt sich zunächst, dass in der Staatskanzlei Vorgänge zu den unterschiedlichen Materien erwachsen, die in die Kompetenz der einzelnen Ministerialressorts gehören.
Recherchierende Archivare und Benutzer haben daher bei der Überlegung, wo Archivalien zu bestimmten Sachfragen zu erwarten sind, nicht nur die einschlägigen Ministerialaktenfonds etc., sondern auch die
Provenienz Staatskanzlei zu beachten. Beispielsweise sind via Staatskanzlei sehr breit dokumentiert die Entnazifizierung (Ressort: Justiz), die Olympischen Sommerspiele 1972 (Ressort: Kultus), Landesplanung, Raumordnung, Strukturpolitik einschließlich des Flughafens München II (Ressort: Wirtschaft), die Kriegsfolgen und das Problem der Flüchtlinge und Heimatvertriebenen (Ressort: Arbeit). Aus der Stellung der Staatskanzlei ergibt sich, dass das bei ihr anfallende Material die Überlieferung der Ressorts zwar zum Teil lediglich doppelt, andererseits aber auch andersartige politische Aspekte eröffnet.
Jene Archivalien, die aus der genuinen Zuständigkeit der Staatskanzlei selbst entstanden sind - dieser Niederschlag ist in den Registratur-Hauptteilen Staats- und Verfassungsrecht, Staatsverwaltung/Staatskanzlei (Behörde)/Militaria enthalten - eröffnen ein differenziertes und infolge des besonderen Charakters einzelner Aktengruppen interessantes Forschungsfeld:
a) Staats- und Verfassungsrecht, Staatsverwaltung:
Ein Schwerpunkt gegenwärtiger wissenschaftlicher Bemühung liegt in der Frage der Entstehung und ersten Entwicklung der Bundesrepublik. Hierzu sind die Akten der Staatskanzlei schon während ihrer Bearbeitung mehrfach benutzt worden. Sehr ergiebig dürften die Quellen zur Neugliederung des Bundesgebiets sein, insbesondere im Zusammenhang der staatlichen Zugehörigkeit der ehemals bayerischen Pfalz (bis 1956). Bei der Aktengruppe "Landesverfassungsrecht" ist nicht nur hinzuweisen auf die Entstehung der Bayerischen Verfassung und auf einzelne Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, sondern auch auf die Einheiten, die sich mit dem Staatsgebiet (Grenzen, Lindau, Gebietsreform) befassen. Für die Ministerratsprotokolle [mittlerweile als eigener Teilfonds aufgestellt] gelten besondere Benützungsbedingungen. Interessant dürften auch die Akten zu den Regierungserklärungen aus der Periode Goppel sein (1962-1978). Eine breite Basis ist für die Erforschung des behördlichen Dauerthemas "Staats- und Verwaltungsvereinfachung" gegeben. Wer sich mit der Entnazifizierung befasst, findet auch in diesem Registratur-Hauptteil umfänglich Materialien.
b) Staatskanzlei (Behörde):
Hinzuweisen ist bei diesem Teil vor allem auf die dienstlichen Handakten der Ministerpräsidenten und Staatskanzleileiter, weil darin sachlich-politisch sehr differenziertes und vom Aussagewert her auch bedeutsames Material enthalten ist. Für die spätere Forschung könnten hierzu die jetzt noch nicht zur Benutzung freigegebenen Goppel-Handakten wichtig werden. Im Registratur-Teil Staatskanzlei finden sich jedoch auch eine - wenn auch unvollständige -
Sammlung von Reden der Ministerpräsidenten sowie ein Aktengruppe "Atomangelegenheiten/Atomkommission", deren Erforschung politisch und wissenschaftsgeschichtlich an Gewicht gewinnt. Aussagekräftig in unterschiedlicher Weise ist ferner die Aktengruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Erschöpfend dokumentiert sind dort Aufbau und Funktion der auswärtigen Vertretungen in Bayern (Konsulate), interessant die Akten über Bayerns Beziehungen zu österreichischen und jugoslawischen Teilstaaten, die ARGE ALP und ähnliches mehr. Zu erwähnen ist auch die Gruppe der
Personalakten mit ihren Informationen über zahlreiche Beamte in einflussreichen Positionen.
c) Militaria:
Die Erforschung der US-amerikanischen Besatzung und Stationierung nach dem Zweiten Weltkrieg in Bayern (= Hauptmasse der Aktengruppe "Militaria") erhält durch das hier dokumentierte Material eine weitere ergiebige Basis.
16. Juli 1986
Stefan Thiery
Ergänzende Hinweise:
Im Zuge der Neuformierung des Bestands Staatskanzlei im Herbst 1999 wurden die Bestellnummern um den Faktor 100.000 verkürzt. Zahlreiche lagerungstechnisch bedingte Bruchnummern wurden ergänzt. Die vorhandenen Bruchnummern/Unternummern wurden - soweit nötig - auf das einheitliche Schema "Bestellnummer/Unternummer (Zahl)" umgestellt.
11. November 1999
Dr. Otto-Karl Tröger
LITERATUR:
Zur Behördengeschichte der Staatskanzlei vgl. H. Rumschöttel, Ziffer 3 der Einleitung zum WVB-
Inventar Nr. 5 Staatskanzlei/Reichsstatthalter; B. Zittel, Bayerische Staatskanzlei, in: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799- 1980, hrsg. von W. Volkert, München 1983, S. 19-22.